Hygieneplan

Hygieneplan Wunnensteinschule

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Hygieneplan Wunnensteinschule

 Inhalt:

  1. Zentrale Hygienemaßnahmen
  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz in den Pausen
  5. Risikogruppen
  6. Wegeführung und Unterrichtsorganisation
  7. Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen
  8. Meldepflicht

 

  1. Zentrale Hygienemaßnahmen

 Regelmäßig findet eine Hygieneschulung für Lehrpersonal und Schülerinnen und Schüler statt.

 Abstandsgebot:

Mindestens 1,50 m Abstand halten, außer zu Kindern der eigenen Klasse.  Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen werden geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Regelmäßige und gründliche Händehygiene:

z.B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen;

nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang durch

a) Händewaschen mit Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden (siehe

auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, wenn dies nicht möglich ist,

b) Händedesinfektion:

Dazu Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassieren.

Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.

In jedem Raum und auf den Toiletten gibt es Flüssigseife und Handtuchspender oder Einmalhandtücher.

Zusätzliche mobile Waschbecken stehen vor den Zimmern im OG Neubau.

Mit Handdesinfektionsmittelspendern ausgestattet sind:

Sekretariat, Flur zum Lehrerzimmer, Lehrerzimmer, Lehrertoiletten, Flur vor dem Sanitätsraum, Jugendbegleiterraum, Sanitätsraum Sporthalle.

Husten- und Niesetikette:

Husten und Niesen in die Armbeuge! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen

Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Bedeckung:

Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, aber zulässig. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dürfen in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, wenn sie dies wollen.

In Situationen bei denen der erforderliche Abstand u.U. nicht eingehalten werden kann, wird eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen (z.B. Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Räume, in den Pausen, in den Fluren, wenn keine Einbahnregelung möglich ist).

Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung hat das Sozialministerium Informationen zusammengestellt: https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/

Darüber hinaus:

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren,
  • d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
  • Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe
  • möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
  • Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und
  • medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

 

  1. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure

Abstandsgebot:

Es gilt ein Abstand von mindestens 1,50 m in allen Räumen und Fluren, außer innerhalb des Klassenverbandes.

  • Bei Klassenmischung sitzen die Kinder in verschiedenen Ecken und sind klassenweise getrennt voneinander. Wenn der Abstand von 1,50 zu Kindern der anderen Klassen nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-schutz getragen werden.
  • Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist (Einzelerklärungen), kann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Im Lehrerzimmer und in Besprechungsräumen darf nur jeder zweite Stuhl besetzt werden.

Siehe dazu auch 6. Wegeführung

Regelmäßiges und richtiges Lüften

Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, in kleinen Räumen alle 20 Minuten ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Fenstergriffe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.

Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) wird beachtet. Es erfolgt eine tägliche Reinigung aller Räume und Flure.

In jedem Klassenzimmer steht ein Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung, mit dem Oberflächen, Türklinken, Materialien, Lichtschalter,… bei Bedarf von der Lehrkraft desinfiziert werden.

 

  1. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bzw. Handtuchrolle bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt.

In den Pausen überwacht der Klassenlehrer, dass sich nur zwei Kinder zeitgleich in den Toilettenräumen aufhalten. Wartezonen sind markiert.

Die Reinigung erfolgt nach den Vorgaben der Hygienehinweise für die Schulen Baden-Württembergs.

 

  1. Infektionsschutz in den Pausen

In den Pausen gilt die Abstandsregel. Die Klassen gehen unter Aufsicht der Lehrkraft in die Große Pause. Jeder Stufe wird ein Pausenbereich zugeteilt. Bei Vermischung der Klassen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Lehrkraft ist für die Pausenaufsicht zuständig.

 

  1. Risikogruppen

Sind Personen (Lehrkräfte oder Schüler) aus einer Risikogruppe freiwillig an der Schule präsent (Unterricht), werden besondere individuelle Hygienemaßnahmen ergriffen.

 

  1. Wegeführung und Unterrichtsorganisation

 Vor Beginn des Unterrichts:

  • Jede Klasse bekommt einen Aufstellplatz auf dem Schulgelände zugewiesen. Auf Grund der Bussituation ist kein versetzter Unterrichtsbeginn möglich.
  • Die Aufstellplätze sind markiert. Zu einer anderen Klasse besteht ein Abstand von 1,50 (auf dem Haupthof, vor dem Haupteingang, vor der Kletterspinne, unter dem Sonnenschutz oberer Schulhof, vor dem Fahrradständer, unter der Treppenüberdachung, vor dem Altbau bei den Parkplätzen).
  • Die Lehrkräfte holen ihre Lerngruppe am Aufstellplatz ab und gehen zeitlich versetzt mit ihr zusammen ins Gebäude.

Im Gebäude:

  • Mobiliar vom Flur wird entfernt und in die Lernräume verbracht.
  • In den Fluren sind Klebebandstreifen im Abstand von 1,50 m angebracht.
  • Pfeile an Wand und Boden markieren die Einbahnregelung und Wegeführung auf den Fluren und in den Treppenhäusern.
  • In den GTS-Räumen, im Altbau und Neubau werden Mittelstreifen angebracht.

Unterricht:

  • Kann die Abstandsregel z.B. bei Einzelhilfe nicht eingehalten werden, tragen Lehrkraft und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung
  • Gruppen- und Partnerarbeit finden statt.
  • Essen und Trinken sind nur im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkraft erlaubt.

Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln überwacht während des gesamten Vormittags die für die Lerngruppe zuständige Lehrkraft.

Die Anzahl der Aufsichtspersonen an der Schulbushaltestelle wird erhöht.

 

  1. Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen

Besprechungen und Konferenzen werden auf das absolut notwendige Maß begrenzt. Dabei wird auf die Einhaltung des Abstandsgebotes geachtet. Video- oder Telefonkonferenzen finden weiterhin statt. sind zu bevorzugen.

Klassen- und Elternversammlungen sowie alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen finden unter Berücksichtigung der Hygieneregeln statt.

 

  1. Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.

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