Inklusion / Gemeinsames Lernen

Inklusion bedeutet Achtung und Respekt vor allen Menschen, egal welchen Alters, Hautfarbe, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Geschlechts, Religion, mit und ohne Handicap und die vollständige, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Lernen, allerorts und jederzeit.

www.definitiv-inklusiv.org 08.09.2015

Schulische Inklusion meint den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen ohne und mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung und dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Die Wunnensteinschule sieht sich als inklusive Schule, in der das Leitbild Miteinander-Voneinander-Füreinandervon allen am Schulleben Beteiligten gemeinsam umgesetzt wird. Das heißt, Kinder mit Beeinträchtigungen, sonderpädagogischem Förderbedarf und / oder Behinderungen werden, wenn möglich, gemeinsam beschult.

Ziel einer inklusiven / gemeinsamen Beschulung ist, dass das Kind Zufriedenheit, Anerkennung und Wertschätzung, sowie Lebensqualität in verschiedenen Lebensbereichen (z.B. Bildung, Mobilität, Freizeit,) erlangt.

Woher wissen Sie, ob ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat?

Befürchten sie, dass es für Ihr Kind in der Schule schwierig werden könnte?

Gibt es Hinweise aus dem Umfeld Ihres Kindes?

Hat Ihr Kind deutliche Beeinträchtigungen, eine festgestellte Behinderung oder Erkrankung?

Dann benötigt Ihr Kind möglicherweise ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, um erfolgreich lernen zu können.

Dieses Bildungsangebot kann an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Sonderschule) oder an einer Grundschule im Rahmen eines inklusiven / kooperativen Bildungsangebotes stattfinden. Bei zweitem entscheidet das Staatliche Schulamt, an welcher Grundschule der sonderpädagogische Bildungsanspruch Ihres Kindes eingelöst wird. Wohnortnähe wird angestrebt, jedoch gibt es nicht an jeder Grundschule eine Gruppe mit inklusiver Beschulung.

Wunnensteinschule - Inklusion / Gemeinsames Lernen

Wenn Sie denken, dass Ihr Kind eventuell einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, wird für ihr Kind zuerst von einer Fachkraft ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt.

Besteht laut dem Gutachten ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot, werden Ihnen im Prozess der Bildungswegekonferenz die verschiedenen Möglichkeiten der sonderpädagogischen Bildung für Ihr Kind vorgestellt. Die Entscheidung zwischen Sonderpädagogischem Bildung- und Beratungszentrum und inklusivem / kooperativen Bildungsangebot an der allgemeinen Schule bleibt nach einer ausführlichen Beratung bei Ihnen.

Auf dem Weg zum passenden Lernort für Ihr Kind

Wo und wie kann mein Kind erfolgreich lernen?

Welche Unterstützung braucht mein Kind?

In welcher Schule kann mein Kind sich wohlfühlen?

Eine Beschulung am SBBZ ermöglicht… Gemeinsamer Unterricht an allgemeinbildenden Schulen bietet…
Kleine Lerngruppen Großgruppe: Miteinander von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf
Ein hohes Maß an individueller Lern- und Entwicklungsbegleitung stundenweise sonderpädagogische Unterstützung im Klassenverband
Konsequente Unterrichtsplanung „vom Kind aus“ zieldifferenter Unterricht
Schonraum der es ermöglicht, Lern- und Entwicklungsverzögerungen aufzuholen, ohne an der Sozialnorm gemessen zu werden Vergleich mit anderen Kindern, vielfältige Sozialkontakte, Lernen voneinander
Förderung im emotionalen, sozialen und psychischen Bereich. Vielfältige Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung Projekte und Angebote im Klassenverband zur Persönlichkeitsentwicklung
Kontinuierliche pädagogische Beziehungen Wechsel der Bezugspersonen
Klare Strukturierung und Ritualisierung Durchbrechung des täglichen Rhythmus durch außerunterrichtliche Veranstaltungen
Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung durch Einbeziehung lebenspraktischer Handlungsfelder wenn möglich wohnortnahe Beschulung
Räumliche und materielle Ausstattung in besonderem Maße an den Bedürfnissen der Schüler orientiert Lernort Klassenzimmer meist ergänzt durch zusätzlichen Gruppenraum